Öffentliche Bekanntmachung für den Vogelsbergkreis
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis macht darauf aufmerksam, dass bis zum
Vorausleistung 2025 2. Rate 2025
Die Abgabepflichtigen, die mit den Abfallentsorgungsgebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 31. Mai 2025 an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zu zahlen.
Nach dem 31. Mai 2025 werden die fällig gewesenen Abfallentsorgungsgebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) durch den Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach zwangsweise beigetrieben.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Nutzen Sie das Instrument der Einzugsermächtigung, damit keine Fälligkeitstermine versäumt und zusätzliche Kosten für Sie vermieden werden.
Lauterbach, 24.05.2025
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Der Vorstand
Dieter Boß
Verbandsvorsteher