Sperrmüll

Sperrmüllanmeldung

Unsere Spermüllanmeldung ist ab sofort für Sie in dem Bürgerportal erreichbar.

Dieses finden Sie in der Menüleiste unter Bürgerportal oder folgenden Link

Wie funktioniert es?

Sie können  mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4 m³ beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ausgestattet ist. Sie geben an Was, Wie viel und Wo (Adresse) Sie es entsorgen lassen möchten und senden dies (per E-Mail, Fax oder Post) an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (Adresse siehe oben).

Bemerkung: Die Sperrmüllentsorgung ist in Ihren Müllgebühren bereits mit eingerechnet.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis wird Ihre Sperrmüllanmeldung registrieren, die Berechtigung und die Anzahl der erfolgten Abfuhren prüfen und kontrollieren, ob die angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören (ggf. erfolgt Rücksprache bzw. Korrektur durch den ZAV). Anschließend wird der Entsorgungsauftrag erteilt. Dann meldet sich das beauftragte Entsorgungsunternehmen bei Ihnen und teilt Ihnen das Datum der Abfuhr ca. 5 Werktage im Voraus mit. Der Zeitraum von der Anmeldung bis hin zu der Sperrmüllabholung beträgt in der Regel zwei bis maximal sechs Wochen. Zum Ende des Jahres kommt es zu vermehrten Sperrmüllanmeldungen, sodass der Zeitraum zur Abholung auf 8- 10 Wochen ansteigen kann. 

Wenn möglich, stellen Sie die Sperrmüllgegenstände nach Möbelholz und „Nichtholz“ sortiert bereit.

Um eine ordnungsgemäße Sperrmüllabfuhr durchführen zu können, bitten wir Sie, folgende Hinweise hinsichtlich des Sperrmülls zu beachten:

Was ist Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören alle festen, großen, sperrigen Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und die wegen ihrer Größe auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in ein Standard-Restabfallgefäß (120 Liter Fassungsvermögen) oder in zugelassene Müllsäcke passen, keine Verpackungen darstellen und nicht aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen stammen.

Hierzu gehören z.B. (Auszug):

Bettgestelle, Federbett, Matratze, Möbelstücke, Polstermöbel, Sprungrahmen, Schränke, Truhen, Vitrinen etc., große Teppiche (nicht verklebt oder verbunden), Fußbodenbeläge (z.B. Linoleum, Teppichboden - nicht verklebt oder vorher mit dem Haus verbunden) [Nicht: Laminat oder Parkett], großes Spielzeug, größere Wannen, Wäschekörbe, Zelte, große Kunststoffteile aus dem Hausrat, Regale, Lattenroste, Sofa, Stuhl, Tische, große Schrottteile, Fahrräder, unbehandeltes Möbelholz aus dem Innenbereich, große Behältnisse (ohne Inhalt, sofern nicht Verpackung. Fragen Sie Ihren Handwerker bei Renovierungsmaßnahmen, ob Altmaterialien von ihm zurückgenommen werden).

Elektrogeräteentsorgung über den Sperrmüll:

Elektrogroßgeräte (zwei Kanten mit einer Länge von mindestens 50 cm), Kühl- und Bildschirmgeräte unabhängig Ihrer Größe

Kleine Elektrogeräte (zwei Kanten mit einer Länge unter 50 cm) können zu den Öffnungszeiten an den Sammelstellen der Städte und Gemeinden gebührenfrei abgegeben werden.

Was ist zugelassen:

Auch wenn die von Ihnen angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören sind dennoch einige Dinge zu beachten:

- Das Einzelgewicht darf 50 kg nicht überschreiten. Die Größe des Sperrmülls ist begrenzt auf Stücke von max. 2 m Länge,

1 m Breite, 0,75 m Höhe. Größere und schwerere Teile sind ggf. zu zerlegen oder auf o.g. Maße zu zerkleinern.

- Die Gesamtmenge pro Haushaltung, die im Rahmen einer Sammlung mitgenommen wird, darf 4 m³ nicht überschreiten.

- Abfall wird nicht dadurch zum Sperrmüll, dass es viel ist! Alle Kartons, Säcke oder andere Behältnisse, die kleinteiligen Abfall enthalten, der nicht Sperrmüll ist, werden nicht mitgenommen. Diese Abfälle sind über die Restabfallsammlung zu entsorgen.

- Abfälle, auch sperrige, die Verpackungen darstellen, sind grundsätzlich kein Sperrmüll sondern über die Dualen Systeme oder die von den Herstellern und Vertreibern genannten Rücknahmesysteme zu entsorgen.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen die anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen. Dies ist die umweltschonendste Form der Entsorgung. Sie trägt wesentlich dazu bei, Rohstoffressourcen zu schonen. Stellen Sie daher die Abfälle rechtzeitig gut sichtbar an den Straßenrand. Die Abfuhr beginnt ab 06:00 Uhr.

Prüfen Sie bitte auch, ob Gegenstände vielleicht noch „wieder- oder weiterverwendet“ werden können, denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb sollten Sie schon beim Einkauf darauf achten, dass möglichst wenige Abfälle entstehen bzw. die unvermeidbaren Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

- Gegenstände, die aufgrund der Größe in die Restabfalltonne (120 Liter) passen (außer Altmetall und Elektrogeräte),
- Problemabfälle (Sonderabfall, wie flüssige Farben, Pflanzenschutzmittel, Medikamente, etc.),
- Autowracks, Autoteile, Reifen (Altreifen bis 200 cm Durchmesser werden am Entsorgungszentrum Vogelsberg gegen Gebühr entgegengenommen),
- Bauhölzer, imprägniertes Möbelholz, Astmaterial, Hundehütten, Kaninchenställe, Beetumrandungen, Zäune,
- Gewerbe-und Gartenabfälle, Silo- und Teichfolien,
- Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Weißblechdosen und Verpackungen. (Benutzen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Wertstoffbehälter
- Sanitärgegenstände, Waschbecken, Toilette, Bidet, Urinal, Duschwanne, Duschkabine/Duschabtrennung, Spülkasten, Badewanne

Sperrmüllanmeldung

Ab dem 01.01.2017 liegen die Sperrmüllabrufkarten bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung wie auch bei dem ZAV zur Auslage bereit.

Anmeldemöglichkeit auch per Kurzbrief an:

Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis,
Am Graben 96,
36341 Lauterbach

oder per Fax an 06641 9671-20
oder per E-Mail an sperrmuell@zav-online.de


Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post oder E-Mail zu, je nach Anmeldungseingang.

Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis
Am Graben 96, 36341 Lauterbach
Telefon: (0 66 41) 96 71-0
Telefax: (0 66 41) 96 71-20
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